Alsdann fand am 21. Januar 2014 vor der Schlichtungsbehörde Berner Jura- Seeland der zweite Schlichtungsversuch statt und dem Kläger wurde abermals eine Klagebewilligung erteilt. 3. Schliesslich leitete der Kläger mit Klage vom 17. März 2014 das vorliegende Verfahren ein und beantragte die Verurteilung des Beklagten zur Leistung von ausstehenden Löhnen im Gesamtbetrag von Fr. 9'803.65 zuzüglich Zins.