1. Anlass zum vorliegenden Verfahren gibt eine arbeitsrechtliche Streitigkeit mit einem Streitwert von weniger als Fr. 15'000.--. Nach Angaben des Klägers verrichtete er ab 25. Februar 2013 für den Beklagten Umbau- und Renovationsarbeiten an dessen eigener Liegenschaft. Er erhielt dafür einen Stundenlohn von Fr. 30.--. Ueber Sozialversicherungsbeiträge wurde nicht abgerechnet.