Regeste:  Art. 63, 65 und 91 ZPO  Streitwert bei arbeitsrechtlichen Lohnforderungen; Nichteintreten zufolge Ergreifens des falschen Rechtsmittels; Bestätigung der Rechtsprechung, wonach eine Konversion abzulehnen ist. In einer Eventualbegründung setzte sich die Kammer auch mit weiteren formellen Rügen des Rechtsmittelklägers auseinander. Von besonderem Interesse waren in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen für einen Rückzug "angebrachtermassen" und die" anderweitige Rechtshängigkeit" i.S. von Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO. Auszug aus den Erwägungen: