Es werden zwei Testamente respektive die Grundlagen des eingeklagten Vermächtnisses zu prüfen sein. Ferner werden die Eigentumsverhältnisse an zahlreichen Gegenständen vorfrageweise zu klären sein, da die Beschwerdeführerin geltend macht, das Wohnrecht umfasse ebenfalls die Nutzung an gewissen Inventargegenständen. Der gesamte Zeit- und Arbeitsaufwand ist daher ohne weiteres als gross einzuschätzen. Es kann auf die Ausführungen des Vorrichters in seiner Stellungnahme verwiesen werden (pag.