Wie bereits ausgeführt, bemessen sich gemäss Art. 5 VKD die Verfahrenskosten innerhalb des Tarifrahmens nach dem gesamten Zeit- und Arbeitsaufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kostenpflichtigen. 23.2 Die Klage umfasst 126 Seiten und die Beilagen füllen 9 Bundesordner. Allein die Rechtsbegehren sind auf über 5 Seiten formuliert. Es handelt sich um ein komplexes Verfahren mit Auslandbezug. Die Zuständigkeit der Schweizer Gerichte ist bestritten (pag. 325, Rz. 3 der Stellungnahme). Es werden zwei Testamente respektive die Grundlagen des eingeklagten Vermächtnisses zu prüfen sein.