Im ordentlichen Verfahren vor dem Regionalgericht beträgt die Gebühr in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bei einem Streitwert von CHF zwei Millionen und mehr 0,5 – 7 % des Streitwerts (Art. 36 Abs. 1 lit. e VKD). Innerhalb dieses Tarifrahmens bemisst sich die Gebühr gemäss Art. 5 VKD nach dem gesamten Zeit- und Arbeitsaufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kostenpflichtigen.