Vorbemerkungen: Mit ihrer Klage gegen die Erben B. und C. beantragte A. die Auslieferung eines Vermächtnisses in Form eines Wohnrechts (evtl. Nutzniessung). Der Instruktionsrichter des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau schätzte den Streitwert gestützt auf die Klageschrift auf rund CHF 17 Millionen. Er verlangte von der Klägerin einen Kostenvorschuss von CHF 650‘000.00, wogegen sie eine Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern einreichte. Gleichzeitig ist am Regionalgericht zwischen denselben Parteien ein Verfahren um vorsorgliche Massnahmen hängig. Auszug aus den Erwägungen: (...) IV.