Der Schiedsrichter macht zwar geltend, er habe immer betont, dass er als Notar für die Stockwerkeigentümergemeinschaft tätig gewesen sei und dies auch weiterhin tun wolle (pag. 53). Nur steht von diesen zukünftigen Tätigkeiten nichts in der schriftlichen Schiedsordnung. Dies wäre indessen nötig gewesen, um den Ausschluss der Befangenheit auch auf neue aktuelle Mandate beziehen zu können. Der Schiedsrichter räumt auch ein, ein Notariatsgeschäft nicht erwähnt zu haben.