Er bietet den Beteiligten Rat und Mitwirkung als Sachverwalter an und beurkundet Rechtsgeschäfte als Urkundsperson unter Aufklärung der verschiedenen Rechte und Pflichten der Beteiligten (pag. 53). Durch das Notariatsmandat ist zweifelsfrei ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandatsträger und der Klientschaft vorausgesetzt. Dieses Vertrauensverhältnis gilt es von Seiten des Notars zu schützen. Die Interessen, die der Notar dabei zu schützen hat, sind im Grundstückkaufvertrag diejenigen des Käufers und des Verkäufers.