Dans un deuxième moyen, l’appelante requiert : « Dem Beklagten [sic] sei gerichtlich – unter Strafdrohung gemäss Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall – zu verurteilen, die 7 Abstellplätze in der Autoeinstellhalle und die 4 Abstellplätze auf dem Parkplatz nach Massgabe der örtlichen Festlegung gemäss Rechtsbegehren 1 zur Nutzung durch die Klägerin frei zu geben und jegliche Behinderung dieser Nutzungsbefugnis zu unterlassen ».