a) Ein Mitbenutzungsrecht an der unterirdischen Autoeinstellhalle im Umfange von sieben Autoboxen. b) Ein Mitbenutzungsrecht am Parkplatz im Umfange von vier Abstellplätzen. Eine Entschädigung für die Einräumung dieser Dienstbarkeit als solcher ist nicht zu entrichten. (…) Dieses Recht soll dinglich wirken (…) a. Droit de co-utilisation