Regeste: - Vorsorgliche Sistierung einer Unterhaltsrente während hängigem Abänderungsprozess (Art. 129 ZGB; Art. 284 Abs. 3 i.V.m. Art. 276 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 179 Abs. 1 ZGB). - Das Beweismass des Glaubhaftmachens definiert sich unabhängig von der anbegehrten vorsorglichen Massnahme und deren Auswirkungen. - Die vorsorgliche Aufhebung oder Herabsetzung einer Unterhaltsrente, auf welche die berechtigte Person zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts angewiesen ist, stellt eine einschneidende Massnahme dar. Sie ist nur bei besonderer Dringlichkeit und unter besonderen Umständen verhältnismässig.