19. Weiter macht der Beschwerdeführer geltend, auch der Streitwert für die Streitverkündungsklage sei rechtsfehlerhaft festgesetzt worden. 19.1. Das Gesetz regelt den Streitwert der Streitverkündungsklage nicht. Es ist daher nicht von vornherein ausgeschlossen, dass lediglich für die Bestimmung der Prozesskosten der Streitverkündungsklage sämtliche Streitwerte berücksichtigt werden. Dem steht aber auch hier der Wortlaut von Art. 94 Abs. 2 ZPO entgegen, der nur auf die Widerklage und die Hauptklage anwendbar ist.