Gemäss dem klaren Gesetzeswortlaut sind für die Berechnung des Kostenvorschusses der Klage und der Widerklage allein deren Streitwerte zu beachten. Wie oben dargelegt, beträgt der Streitwert der Klage CHF 89‘855.05. Zusammen mit dem massgebenden Streitwert der Widerklage von CHF 10‘500.000 ergibt sich für Klage und Widerklage ein Streitwert von CHF 100‘355.05. Der Kostenvorschuss gemäss Verfahrenskostendekret (VKD; BSG 161.12) und den Richtlinien des VBRS zur Festsetzung der Gerichtsgebühren und Vorschüsse in Zivilverfahren vor Schlichtungsbehörde und Regionalgericht (VBRS-Richtlinien) beträgt