Insgesamt beträgt der Streitwert der Klage vom 8. Juli 2014 somit CHF 89‘855.05 (CHF 45‘750.00 + CHF 44‘105.05). Zusammen mit dem massgebenden Streitwert der Widerklage von CHF 10‘500.000 ergibt sich für Klage und Widerklage ein Streitwert von CHF 100‘355.05. 18. Der Beschwerdeführer rügt weiter, die Vorinstanz hätte die Streitwerte der verschiedenen Klagen nicht einfach zusammenrechnen dürfen.