Insoweit liegt kein gegenseitiger Ausschluss von Klage und Widerklage vor. Klage und Widerklage schliessen sich demnach nur im Umfang von ca. CHF 26‘352.00 gegenseitig aus: April [Wohnung war noch nicht geräumt] ½ x CHF 3‘500.00 CHF 1‘750.00 Mai bis September 5 x CHF 3‘500.00 CHF 17‘500.00 Aufwand Wiedervermietung CHF 7‘102.00 Total CHF 26‘352.00 Im Umfang der Differenz von CHF 10‘500.00 (CHF 36‘852.00 – CHF 26‘352.00) ist der Streitwert der Widerklage zu demjenigen der Klage hinzuzurechnen.