17.3.2. Die Gegenpartei im Hauptverfahren hat den Mietvertrag über ein Tea-Room sowie eine Wirtewohnung wegen absichtlicher Täuschung angefochten. Sie verlangt zudem Schadenersatz aus unerlaubter Handlung bzw. aus culpa in contrahendo. Der Beschwerdeführer seinerseits verlangt widerklageweise die Bezahlung der Mietzinse von Januar 2014 bis September 2014 sowie Schadenersatz für die Kosten der Wie- 2 dervermietung. Das Tea-Room wurde gemäss Angaben des Beklagten am 31. März 2014, die Wohnräume am 28. April 2014 zurückgegeben.