Redaktionelle Vorbemerkungen Die Gegenpartei im Hauptverfahren (Klägerin) erhob erstinstanzlich eine Klage auf Feststellung der Ungültigkeit des Mietvertrages sowie auf Schadenersatz. Der Beschwerdeführer (Beklagter) erhob mit Klageantwort eine Widerklage. Zudem stellte er gleichzeitig einen Antrag auf Zulassung einer Streitverkündungsklage gegen die Nebenpartei im Hauptverfahren. Die Vorinstanz rechnete zur Bestimmung der Kostenvorschüsse für das Widerklage- und Streitverkündungsklageverfahren die Streitwerte von Klage, Widerklage und Streitverkündungsklage zusammen und verteilte sie anteilsmässig – entsprechend den Teilstreitwerten – auf die verschiedenen Klageverfahren.