Zur besseren Einschätzung der Beweisaussichten und damit der Prozesschancen habe er Anspruch auf eine vorsorgliche Beweisführung. Die Vorinstanz stellte das Gesuch mit vorliegend angefochtener Verfügung vorläufig zurück und setzte dem Beschwerdeführer eine Frist zur Einreichung einer schriftlichen Klagebegründung. Der Vorrichter erwog, die Durchführung einer Expertise sei nur sinnvoll, wenn sie Ergebnisse zeitige, welche sich mit den Auffassungen und Einwendungen der Parteien auseinandersetzen würden. In einem ersten Schritt seien daher via Rechtsschriften die Auffassungen der Parteien zusammenzutragen. Erst anschliessend sei über die Expertise zu befinden.