BERGMANN, Zentrale Ergebnisse der SAV-Studie Praxiskosten, in: Anwaltsrevue 8/2014, S. 322 ff.). Daraus geht hervor, dass bei Anwälten, bei denen die forensisch amtliche Tätigkeit 0 – 19 % der fakturierbaren Stunden ausmacht, CHF 165.00 pro Stunde zur Kostendeckung notwendig sind. Bei Anwälten, bei denen die forensisch amtliche Tätigkeit 20 % oder mehr der fakturierbaren Stunden beträgt, werden CHF 117.00 zur Deckung der Kosten eingesetzt (BERGMANN, a.a.O., S. 324).