ZPO auch die mit der Eintragung verbundene Forderungsklage umfasst. B. Rechtsprechung und Lehre 2. Ob bei der Kumulierung einer Klage auf definitiven Eintrag eines Bauhandwerkerpfandrechts mit einer Forderungsklage - gegen dieselbe Partei in derselben Höhe wie die Pfandsumme - das Schlichtungsverfahren für die Leistungsklage entfällt, wurde bislang (soweit ersichtlich) noch nicht höchstrichterlich entschieden. In zwei Entscheiden hat sich das Bundesgericht aber mit verwandten Fragen beschäftigt: In BGE 138 III 558 hat das Bundesgericht trotz des grundsätzlich abschliessenden Katalogs von Art.