Mit der „Kann“-Bestimmung verweist das Gesetz auf das richterliche Ermessen. Das Gericht hat in einem solchen Fall seine Entscheidung nach Recht und Billigkeit zu treffen (Art. 4 ZGB). 2. Kostenentscheide sind selbstständig (nur) mit Beschwerde anfechtbar (Art. 110 ZPO). Mit der Beschwerde kann unrichtige Rechtsanwendung oder offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts geltend gemacht werden (Art. 320 Bst. a und b ZPO). In Bezug auf die Überprüfung der Rechtsanwendung durch die Rechtsmittelinstanz deckt sich die Beschwerde mit der Berufung (Art.