18. Dem Ehemann fällt es offenkundig leichter, Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bringen. Allein deshalb kann von der Ehefrau aber nicht verlangt werden, gleich- oder zumindest nachzuziehen. Ein (weiterer) psychischer Zusammenbruch würde niemandem dienen und hätte für alle Beteiligten (Kinder und Ehemann) schlussendlich nur nachteilige Folgen. Was die längerfristige Planung betrifft, wird das Scheidungsverfahren den Weg weisen.