Im Übrigen ist nicht davon auszugehen, dass die Ehefrau ihre ehelichen Verpflichtungen vernachlässigt. Erstens hat sie ihren guten Willen bekundet und die momentan mögliche Pensenerweiterung bewerkstelligt. Zweitens ist sie gesundheitlich angeschlagen. Ihre psychischen Probleme sind dokumentiert (GB 20). Wie es scheint, ist sie weniger belastbar als der Ehemann, so dass die Kombination aus Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung ihr besondere Anstrengungen abverlangt.