Angesichts des Umstandes, dass die Ehefrau in der Vergangenheit nie zu 100% ausser Haus gearbeitet hat, und das Einkommen beider Ehegatten genügt, um die Bedürfnisse der Familie auch nach der Trennung zu decken, ist ein abstrakter "Gleichstellungsanspruch" nicht geeignet, um von der Ehefrau eine Erhöhung ihres Anstellungsgrades zu verlangen (vgl. dazu schon oben Ziff. 9). Die gewachsenen Strukturen einer Ehe und die über die Jahre entwickelten Lebensumstände der Eheleute (auch hinsichtlich beruflicher Ausgestaltung) sind zu respektieren.