15. Mit der Trennung ändert sich zwar die familiäre Situation. Die von den Ehegatten getroffenen Grundsatzentscheide (Aufgabenteilung, Geldleistungen) wirken jedoch weiter, solange die Bedürfnisse der Familie, insbesondere der Kinder gedeckt sind. Angesichts des Umstandes, dass die Ehefrau in der Vergangenheit nie zu 100% ausser Haus gearbeitet hat, und das Einkommen beider Ehegatten genügt, um die Bedürfnisse der Familie auch nach der Trennung zu decken, ist ein abstrakter "Gleichstellungsanspruch" nicht geeignet, um von der Ehefrau eine Erhöhung ihres Anstellungsgrades zu verlangen (vgl. dazu schon oben Ziff. 9).