Weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung sehen vor, dass im Falle eines wirtschaftlichen Gefälles zwischen den Ehegatten aus Gründen der "Gleichbehandlung" auf einen Ausgleich zu verzichten wäre. Ein Ausgleich soll vielmehr sicherstellen, dass alle Familienmitglieder den herkömmlichen Lebensstandard halten können, oder, falls es zu Einschränkungen kommt, gleichermassen davon betroffen sind. Das Prinzip, dass sich der Beitrag an die Familie nach der eigenen wirtschaftlichen Leistungskraft richtet, besteht deshalb auch nach der Trennung weiter.