Redaktionelle Vorbemerkungen: Anlässlich der vom Beschwerdeführer eingeleiteten Schlichtungsverhandlung schlossen die Parteien einen Vergleich, wonach die Beschwerdegegnerin sich zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses „mit den besprochenen Änderungen“ verpflichtete. Da das daraufhin von der Beschwerdegegnerin ausgestellte Arbeitszeugnis nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht den besprochenen Änderungen entsprach, verlangte er bei der Schlichtungsbehörde die Revision der gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs. Die Schlichtungsbehörde wies das Revisionsgesuch ab, soweit darauf einzutreten sei.