6. Im Entscheid ZK 12 217 vom 21. September 2012 der 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern (publiziert auf der Homepage des Obergerichts http://www.justice.be.ch/justice/de/index/entscheide/entscheide_rechtsprechung/entsche ide/zivilabteilung_obergericht.html) wird die Frage geprüft, ob die definitive Rechtsöffnung gestützt auf Rechtsöffnungstitel erteilt werden kann, die erst im zweiten Schriftenwechsel eingereicht werden.