Beschwerde gegen den Entscheid xy des Regionalgerichts W. vom 8. September 2014 Regeste:  Art. 82 Abs. 2 SchKG, Basler Rechtsöffnungspraxis  Bei einer geltend gemachten Schlechterfüllung der Gegenleistung eines zweiseitigen Vertrages sind die Einwendungen nicht bloss vorzutragen (im Sinne einer reinen Behauptung), sondern substanziiert zu behaupten (was faktisch einer Glaubhaftmachung gleichkommt) Auszug aus den Erwägungen: (…).