5 18. Der Entwurf des Erbschaftsinventars vom (…) (KAB 3) enthält die Feststellung, dass die Nachkommen des Erblassers unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und Erbschaftsklage anerkannte Erben und zu je 1/8 am reinen Nachlassvermögen von CHF (…) (gemäss Entwurf) beteiligt seien. Frau XY. erklärte auf dem Formular „Zustimmungserklärung“ am (…), dass sie mit dem Inhalt des Entwurfs einverstanden sei. Das öffentlich beurkundete Inventar vom (…) enthält dieselben Feststellungen wie der Entwurf.