17. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass übergangene Pflichtteilserben nur dann ohne Gestaltungsurteil – das die fristgerechte Klageerhebung voraussetzt – zu vollen Erben werden, wenn ihre Erbenstellung von den eingesetzten Erben anerkannt wurde. Es ist daher in einem nächsten Schritt die Tragweite der Zustimmungserklärung von Frau XY. zu beurteilen.