4 Wie das Wort „somit“ verdeutlicht, schliesst der Notar aus dem Umstand, dass die übergangenen gesetzlichen und Pflichtteilserben gegen den Erbvertrag Einsprache erhoben haben, dass sie im Umfang ihres Pflichtteils (der gesetzliche Erbteil wäre je 1/6 [Art. 462 Ziff. 1 ZGB]) anerkannte Erben geworden sind und stellt dies im Erbschaftsinventar so fest.