Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Berufungsbeklagte und ihre beiden Brüder fühlten sich von ihrem Vater erbrechtlich übergangen, da dieser mittels Erbvertrag seine zweite Ehefrau, Frau XY., als Alleinerbin eingesetzt und ihr insbesondere mittels Schenkungsvertrag gleichen Datums eine Liegenschaft geschenkt hatte. Sie beauftragten in der Folge den Berufungskläger, ihre erbrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Die Berufungsbeklagte reichte in der Folge Klage gegen den Berufungskläger ein, da dieser die Verwirkungsfrist für die Ungültigkeits-, resp.