Redaktionelle Vorbemerkungen: Keine. Auszug aus den Erwägungen: (...) IV. 1. Angefochten ist ein erstinstanzlicher Endentscheid, womit auf eine Klage betreffend Bestreitung neuen Vermögens nicht eingetreten worden ist (Art. 265a Abs. 4 SchKG). Da der Streitwert CHF 10‘000.00 übersteigt, ist das erhobene Rechtsmittel zulässig (Art. 308 ZPO). 2. Der angefochtene Entscheid wurde im ordentlichen Verfahren gefällt. Die Berufungsfrist beträgt somit 30 Tage (Art. 311 Abs. 1 ZPO).