Die Einholung einer Kostennote führt denn auch nicht zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung. Die Rechtsanwälte reichen ihre Kostennote nach entsprechender Aufforderung praxisgemäss innerhalb von wenigen Tagen (meistens vorab per Fax) ein. In sehr dringlichen Fällen kann sodann das Gericht den Entscheid über die Bemessung des amtlichen Honorars auf einen separaten Entscheid vertagen.