7.2.3 Das Bundesgericht hat kürzlich und entgegen einer in der Lehre teilweise vertretenen Meinung (BÜHLER, in: Berner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung, Band I, 2012, N. 35 zu Art. 122 ZPO) entschieden, dass aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör keine Verpflichtung des Gerichts abgeleitet werden kann, vom unentgeltlichen Rechtsvertreter eine Kostennote einzuholen, bevor es die amtliche Entschädigung festsetzt (Urteil des BGer 5D_54/2014 vom 1. Juli 2014 E. 1.4). 7.2.4