- Art. 99 Abs. 1 lit. c ZPO; Tilgung durch Verrechnung? Die Vorschrift soll den Beklagten vor dem Ausfall der Parteientschädigung schützen. Würde die Verrechnung der kautionsauslösenden Prozesskostenschuld mit einem Teil der eingeklagten Forderung zugelassen, würde die Kautionspflicht ihres Sinnes entleert (E. IV.3.). Redaktionelle Vorbemerkungen: Keine. Auszug aus den Erwägungen: (...) IV.