5. Gemäss der Beschwerdeführerin liegt die Originalität der Wortschöpfung darin, dass die Zusammensetzung „Schreinermanufaktur“ sprachlogisch falsch sei, weil in der Manufaktur keine Schreiner hergestellt würden. Im Duden finde sich der Begriff „Schreinermanufaktur“ nicht. Sowohl die Begriffe „Schreiner“ und „Schreinerei“ wie auch „Manufaktur“ blieben frei. Im Jahr 2004 sei die Firma „Schreiner-Macher GmbH“ eingetragen worden, wofür sich exakt die gleichen Überlegungen anstellen liessen.