„Finanzfachmarkt AG“ und „Geniessermesse GmbH“ (Ziffer 142). Die blosse Voranstellung eines Artikels vermag am Charakter des Sachbegriffs nichts zu ändern und verleiht der Firma keinen erhöhten Originalitätsgehalt (Ziffer 143). 4. Die in den Weisungen enthaltenen Kriterien und Abgrenzungen sind grundsätzlich sachgerecht. Zu prüfen ist somit, ob „Die Schreinermanufaktur AG“ einen genügenden Originalitätsgrad aufweist, um nicht eine Monopolisierung der enthaltenen Sachbegriffe zu bewirken.