2 Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich um Begriffe des sprachlichen Gemeinguts, an denen ein allgemeines Freihaltebedürfnis besteht. Kombinationen von Sachbezeichnungen sind hingegen als alleinige Firmenbestandteile zulässig, wenn ihnen Fantasiecharakter zukommt oder die Begriffskombination eine Originalität aufweist, welche das Unternehmen individualisiert. An die Originalität der Wortkombinationen dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (Ziffer 138).