Amtes für das Handelsregister für die Prüfung von Firmen und Namen - ein erster Überblick, REPRAX 2/2009 S. 64 ff, in Swisslex). Das Bundesgericht hat in BGE 107 II 246 die Firma „Index Management AG“ und in BGE 114 II 284 die Firma „Aeroleasing S.A.“ als zulässig erachtet. Eine aus reinen Sachbezeichnungen zusammengesetzte Firma wird nach modifizierter Praxis des EHRA nur dann abgelehnt, wenn die Firma auch eine effektiv monopolisierende Wirkung haben kann (zum Ganzen MARTINA ALTENPOHL, a.a.O.).