Redaktionelle Vorbemerkungen: Die „A.________ AG“ (Beschwerdeführerin) reichte beim HRA Bern eine Handelsregisteranmeldung ein und versuchte – zum zweiten Mal – die Firma „Die Schreinermanufaktur AG“ ins Handelsregister eintragen zu lassen. Im ersten Anlauf hatte das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) den von der Vorinstanz vorgenommenen Tagebucheintrag nicht genehmigt. Eingetragen wurde schliesslich die Firma „A.________ AG“. Im zweiten Anlauf wies aufgrund der bekannten Haltung des EHRA bereits die Vorinstanz die Anmeldung ab.