Regeste:  Art. 91 Abs. 2 ZPO, Art. 308 Abs. 2 ZPO  In Widerspruchsklagen gilt als Streitwert der Schätzungsbetrag des Pfändungsgegenstandes oder, wenn dieser geringer ist, der Betrag der Betreibungsforderung.  Die Konversion einer unzulässigen Berufung in eine (zulässige) Beschwerde (oder umgekehrt) ist grundsätzlich unzulässig. Da im vorliegenden Fall eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung erfolgt ist, bleiben die dafür geltenden Regeln vorbehalten. Auszug aus den Erwägungen: (...) II.