Redaktionelle Vorbemerkungen: Angefochten war ein Entscheid der Schlichtungsbehörde Z. betreffend Abänderung eines Arbeitszeugnisses. Die Schlichtungsbehörde hatte den Antrag auf Streichung einer Passage im Arbeitszeugnis betreffend Krankheit der Arbeitnehmerin gutgeheissen. Im Beschwerdeverfahren war unter anderem die Höhe des Streitwerts und damit die Berechtigung der Schlichtungsbehörde, in Anwendung von Art. 212 ZPO einen Entscheid zu fällen, strittig. Auszug aus den Erwägungen: (...) IV. 1. Streitwert