wurde der Rechtsvorschlag „teilweise“ bewilligt und die Gerichtskosten vollumfänglich dem Beschwerdeführer auferlegt. Dagegen erhob dieser Beschwerde und machte geltend, werde neues Vermögen - wie vorliegend - nur in einem Teilumfang festgestellt, seien die Kosten entsprechend anteilsmässig auf die Parteien zu verteilen. Auszug aus den Erwägungen: (...) III. (…) b) (…)