11.4 Der Berufungsbeklagte erinnert nochmals daran, dass der Regelverstoss sowohl hinsichtlich des Umfangs (fehlerhafte Gewichtsmeldungen von über 165 t Emmentaler AOC) wie auch der Dauer (vier Milchjahre) und der Konsequenzen (systematische Umgehung der Mengensteuerung) enorm und einzigartig gewesen sei. Beide Berufungsklägerinnen hätten mit Wissen und Willen gehandelt. Dabei wiege das Verschulden der Berufungsklägerin 1 besonders schwer, weil D. während dieser Zeit Vorstandsmitglied des Berufungsbeklagten gewesen sei und deshalb Vorbildfunktion inne gehabt habe.