10.4 Die Mengensteuerung bezieht sich naturgemäss auf eine bestimmte Zeitperiode. Die Steuerung – oder der Verzicht auf eine solche – kann sich immer nur auf eine konkrete Zeitspanne beziehen. Das Wohlverhalten resp. die Sanktionierung eines Fehlverhaltens muss sich ebenfalls auf dieses Zeitfenster beziehen. Deshalb ändert sich an der Regel resp. ihrer Sanktion nichts mehr, wenn in einer späteren Periode andere Regeln (z.B. höhere erlaubte Mengen oder gar Mengenfreigabe) gelten.