10.2 Die Berufungsklägerinnen wiederholen in ihrer Berufungsschrift, dass im Zeitpunkt der fraglichen Beschlüsse das Mengenreglement bereits aufgehoben gewesen sei. In analoger Anwendung des strafrechtlichen Grundsatzes der lex mitior müsse eine Sanktionierung wegen angeblicher Verstösse deshalb entfallen. 10.3 Art. 2 Abs. 2 StGB statuiert eine bedingte Rückwirkung von Gesetzesänderungen zwischen Tat und Beurteilung, nämlich von solchen, welche für den Täter milder sind. Die