Kä- se-Markt: Produktion Käse). Somit waren die Wettbewerbsverhältnisse in den Jahren 2007–2009 nicht anders als im Jahr 2010. Dies wird im Übrigen auch von niemandem bestritten. 6. Fazit zur Verletzung des Kartellgesetzes Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die hier geprüfte Mengensteuerung des Berufungsbeklagten keine unzulässige Abrede im Sinne des KG darstellt. Es gab neben dem Emmentaler AOC in den Jahren 2007–2010 noch genügend (billigeren) Hartkäse in den Regalen. (…)